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Praxis-Leistungen

Hände, die eine Spritze mit einem Etikett beschriften

Unser Spektrum

Nachfolgend eine Übersicht und kurze Erläuterungen unserer Praxis-Leistungen:

Gesundheitsuntersuchungen ab 35 Jahre (Check-up)

Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben Sie als gesetzlich krankenversicherte Person einmalig Anspruch auf einen Gesundheits-Check. Ab dem Alter von 35 können Sie diese Untersuchung alle drei Jahre in Anspruch nehmen.Der Check-up umfasst eine gründliche körperliche Untersuchung, eine Urinuntersuchung sowie die Bestimmung des Blutzuckers und der Cholesterinwerte.

Ein Hautkrebs-Screening kann in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden.

Im Rahmen des Check-ups besteht einmalig auch der Anspruch auf ein Screening hinsichtlich Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion (ab 35 Jahren).

Ab dem 65. Lebensjahr kann bei Männern einmalig eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas (Erweiterung der Bauchschlagader) erfolgen.

Auf Wunsch kann der Check-up erweitert werden, z.B. Ultraschall-Untersuchung der Bauchorgane und Gefäße). Ergänzende Laborwerte werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (sog. IgeL-Leistung).

Ziel ist es, Ihre gesundheitlichen Risiken und Belastungen individuell zu erfassen und auszuwerten. In einer anschließenden Beratung erhalten Sie Tipps, die Ihnen dabei helfen, gesund zu bleiben.

Darmkrebsfrüherkennung

Ab dem 50. Lebensjahr haben Frauen und Männer den Anspruch auf ein einmaliges Beratungs­gespräch über das kolorektale Karzinom (Darmkrebs) und auf Informationen über das Früherkennungs­programm (Stuhltest, Darmspiegelung).

Stuhltest iFOBT

Der Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl erfolgt mit einem sogenannten immunologischen Stuhlbluttest (iFOBT-Test). Den Stuhltest erhalten Sie in der Praxis. Die Auswertung des Tests erfolgt im Labor. Das Ergebnis und die sich daraus ergebenden Konsequenzen werden in einem Beratungs­gespräch mit Ihnen besprochen.

Ab einen Alter von 50 Jahren kann bei Frauen und Männern jährlich ein Test durchgeführt werden, ab dem 55. Lebensjahr alle zwei Jahre, wenn Sie sich gegen eine Darm­spiegelung entscheiden.

Darmspiegelung (Koloskopie) für Männer ab 50

Männer haben bereits ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf eine Koloskopie, da sie ein höheres Risiko als Frauen haben, an Darmkrebs zu erkranken. Bei Frauen liegt die Altersgrenze für die Koloskopie bei 55 Jahren. Eine erneute Vorsorge­untersuchung kann nach Ablauf von neun Kalenderjahren durchgeführt werden.

Disease-Management-Programme (DMP)

Disease-Management-Programme (DMP) sind Behandlungs­programme für Menschen mit chronischen Erkrankungen. In der Hausarztpraxis werden folgende chronische Erkrankungen im DMP eingeschlossen:

  • Asthma
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • Diabetes mellitus Typ 1, in Zusammenarbeit mit einer diabetologischen Schwerpunktpraxis
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Koronare Herzkrankheit (KHK)

Das Ziel eines DMP ist es, chronisch erkrankte Menschen auf dem aktuellem Forschungsstand hochwertig zu versorgen. Durch die regelmäßige Verlaufskontrolle, alle 3 oder 6 Monate, werden unterschiedliche Behandlungen abgestimmt sowie Beratungen und Schulungen durchgeführt. Den Betroffenen soll ein Umgang mit ihrer Erkrankung erleichtert, Beschwerden gelindert, das Fortschreiten der Krankheit möglichst aufgehalten und Komplikationen sowie Folgeschäden vermieden werden.

Die Disease-Management-Programme finden in Kooperation mit den Gesetzlichen Krankenkassen statt.

Geriatrisches Basis Assessment

Beim geriatrischen Assessment wird mittels geeigneter Tests der physische, kognitive, emotionale, ökonomische und soziale Zustand von Patientinnen und Patienten eingeschätzt.

Ziel dieser Einschätzung ist es, Einschränkungen oder einen drohenden Verlust der Alltags­kompetenz frühzeitig zu erkennen.

Entsprechende Therapien oder die Koordination einer Versorgung (z.B. Beratung zur Pflegegradeinstufung, Einrichtung eines Hausnotrufs) können bei Bedarf eingeleitet werden.

Elektrokardiogramm (EKG)

Mit dem Elektrokardiogramm (EKG) werden die Herzfunktion sowie der Schlagrhythmus des Herzens überprüft. Die Untersuchung erlaubt Rückschlüsse auf Bluthochdruck, Durchblutungs­störungen der Koronar­gefäße, Herzmuskel­entzündungen und -störungen oder einen Herzinfarkt. In Einzelfällen kann ein Langzeit-EKG erforderlich sein, bei dem der Herzrhythmus über einen bestimmten Zeitraum – meist 24 Stunden – aufgezeichnet wird.

Lungenfunktionstest

Bei einem Lungenfunktionstest (Spirometrie) wird die Funktion der Atemwege und der Lunge überprüft. Gemessen werden verschiedene Luft-Volumina in der Lunge und den Atemwegen sowie der Atemstrom. Dabei können Krankheiten wie beispielsweise Asthma festgestellt werden.

Ultraschalluntersuchung (Sonographie)

Bei einer Sonographie (Ultraschalluntersuchung) überprüfen wir zum Beispiel den Bauchraum und die Organe wie Leber, Milz, Nieren oder Schilddrüse. Zum Einsatz kommt die Untersuchungsmethode z.B. bei Nierenschmerzen, Rücken- und Leisten­schmerzen sowie Probleme beim Wasserlassen und Blut im Urin.

Ab dem 65. Lebensjahr kann bei Männern einmalig eine Ultraschall­untersuchung zur Früherkennung eines Bauchaorten­aneurysmas (Erweiterung der Bauch­schlagader) erfolgen.

Hautkrebsscreening

Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Kranken­versicherte Anspruch auf eine Früherkennungs­untersuchung auf Hautkrebs.

Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Hierbei wird die gesamte Haut auf bösartige Veränderungen untersucht. Bei auffälligen oder unklaren Haut­befunden erfolgt eine gezielte Überweisung zum Hautarzt.

Schutzimpfungen und Impfauffrischungen

Grundsätzlich erfolgt eine Beratung zu Impfungen bei den Vorsorge­untersuchungen. Wir überprüfen gemeinsam mit Ihnen den Impfausweis auf fehlende oder beraten Sie bezüglich empfohlener Impfungen. Jährliche Grippeschutz­impfungen oder Corona-Schutzimpfungen werden rechtzeitig angekündigt.

Unsere Impf­empfehlungen richten sich nach der „Ständigen Impf­komission“ (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI). Auf Wunsch kann eine Beratung vor einer anstehenden Fernreise bezüglich notwendiger Impfungen erfolgen.

Infusionstherapie

Bei der Infusionstherapie verabreichen wir den Patienten über einen venösen Zugang bestimmte Medikamente oder Elektrolytlösungen, die auf die Krankheit des Patienten einen positiven Einfluss nehmen sollen. Beispielsweise bei grippalen Infekten und erhöhter Infekt­anfälligkeit werden per Infusion Makro- und Mikro­nährstoffe wie Vitamin C und Zink verabreicht, um das Immun­system zu stärken. Auf natur­heil­kundlicher Basis können auch andere Leiden wie z.B. chronische Müdigkeit, Schlaf­störungen, Spannungs­zustände oder Leber-Galle-Störungen verbessert werden.

Psychosomatische Grundversorgung

Als Allgemeinärztin verfüge ich über eine Zusatz­qualifikation zur Erkennung und Behandlung somatoformer Erkrankungen (z. B. Erschöpfungs­zustände, Burnout).

Durch die psychosomatische Grund­versorgung ist es mir als Hausärztin möglich, Sie auch bei seelischem Leid und in schwierigen Lebens­situationen zu begleiten.

Ich möchte Ihnen einen sicheren „Raum zum Innehalten“ bieten, Belastungen oder Verunsicherung durch Krankheiten oder besondere Lebens­ereignisse, können besprochen und Lösungs­ansätze erarbeitet werden.

Hausbesuche

Patienten, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, in die Praxis zu kommen, werden von uns hinsichtlich akuter Krankheiten und der Behandlung chronischer Erkrankungen regelmäßig besucht. Im Rahmen unseres Hausbesuchs­programms werden diese Patienten mindestens einmal im Quartal besucht.

Sind regelmäßige Haus- oder Heimbesuche gewünscht, bitten wir um eine frühzeitige Anmeldung für das Hausbesuchs­programm unserer Praxis.

Bitte halten Sie hierfür die Adresse, Telefonnummer der/des Patientin/­Patienten, ggfs. des/der Bevollmächtigten/­Betreuer:in oder des Wohnbereichs, Kontaktdaten des ambulanten Pflegedienstes, behandelnder Therapeut:in (Ergotherapeut:in oder Physiotherapeut:in) Facharzt/­Fachärztin sowie der zuständigen Apotheke bereit.

Zeitnaher Hausbesuch notwendig?

In dringenden Fällen werden Hausbesuche nach telefonischer Rücksprache für denselben Tag vereinbart. Handelt es sich um einen lebens­bedrohlichen Notfall sollten Sie allerdings sofort den Rettungsdienst (112) verständigen.

Palliativmedizin

Als Ihre Hausärztin ist es mir selbstverständlich ein Anliegen, meine Patientinnen und Patienten auch mit unheilbaren, fortschreitenden Erkrankungen im letzten Lebens­abschnitt angemessen zu versorgen. Ziel ist es, die Lebensqualität und Selbst­bestimmung schwerstkranker Menschen so lange wie möglich zu erhalten, zu fördern oder zu verbessern und ein menschen­würdiges Leben bis zum Tod, wenn möglich im eigenen vertrauten Umfeld oder in einer Pflege­einrichtung, zu ermöglichen. Hierfür arbeiten wir eng mit dem lokalem Palliativ­netzwerk zusammen.

Neuraltherapie  „Heilanästhesie”

Diese Therapie zählt zu den komplementären Naturheil­verfahren, ist hochwirksam und hat ein breites Anwendungsgebiet. Sie bringt Linderung bei fast allen akuten Schmerzzuständen und Entzündungszuständen. Auch bei chronischen Erkrankungen, bei denen es einen Verdacht auf ein Störfeld­geschehen gibt, kann sie eingesetzt werden (z.B. Post-Zoster Neuralgie).

Die Neuraltherapie wird bei Wirbelsäulen­problemen, Rückenschmerzen und Nackenschmerzen, Gelenkschmerzen, Migräne sowie bei Beschwerden des Magen-Darmtrakts eingesetzt.

Bei den sogenannten Quaddeln werden Reizstoffe in die Haut gespritzt, die Papeln verursachen. Eine Papel ist ein rundes oder ovales Knötchen mit weniger als 1 cm Durchmesser. Gespritzt werden die Lokal­anästhetika Procain oder Lidocain. Das Spritzen erfolgt in die Haut, den Muskel oder an Nerven­austritts­stellen, um dort Reize zu setzen. Die verwendeten Betäubungs­mittel kann der Körper rückstandslos abbauen. Insgesamt sind die mit dieser Behandlung verbundenen Risiken sehr gering, weil ich über entsprechende anatomische Kenntnisse und Injektions­techniken verfüge.

Nebenwirkungen sind zwar selten, sie können aber in Form von allergischen Reaktionen auftreten, wenn Sie auf das in den Injektionen verwendete Betäubungs­mittel reagieren. In den verwendeten Medikamenten befinden sich keine Zusatzstoffe. Zu ernsthaften Komplikationen kann es aber durch Nach­blutungen kommen, wenn Sie eine unbekannte Gerinnungs­störung haben.

Kostenübernahme der Neuraltherapie durch Krankenkassen bei akuten Beschwerden.

Bei akuten Beschwerden kann die Neuraltherapie von den gesetzlichen Kranken­kassen übernommen werden. Bei vielen Krankenkassen wird eine Segment­therapie erstattet. Bei der Behandlung chronischer Beschwerden, bei denen die Störfeld­therapie angewendet wird, ist die Behandlung eine IGel-Leistung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für die Injektionen betragen je nach Körperbereich zwischen 20 und 50 Euro.

Akupunktur

Ich plane die Akupunktur als eine Säule der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) gegen Ende des Jahres 2025 in meiner Praxis zu etablieren und im Laufe der Zeit durch weitere Therapie­formen, z.B. TCM-basierte Ernährung, zu ergänzen.

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